Die Evangelische Gemeinschaftsschule Erfurt wird als gebundene Ganztagsschule geführt. Das Zeitmodell der Ganztagsschule schafft Raum für die Partizipation von Schülerinnen und Schülern, außerschulischen Kooperationspartnern, Eltern, Vereinen und Ehrenamtlichen sowie für lebenspraktisch-kulturell orientierte Lerninhalte. Als Ganztagsschule verantwortet sie u. a. folgende Rahmenbedingungen (KMK Empfehlung 2004):
Zukünftige Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern lernen sich gegenseitig und das Pädagogenteam an verschiedenen Nachmittagen zu gemeinsamen Aktivitäten kennen. Gemeinsam feiern wir Projekte, Feste im Kirchenjahr, Andachten und Schulfeste. Eltern und Pädagogen verständigen sich in der Übergangsphase über die Bildungsbedürfnisse des Kindes. Dazu werden individuelle Entwicklungsgespräche (gemäß ThürSchulO § 59a) vor Eintritt in die Schule mit Pädagogen und Eltern geführt. Auf Wunsch der Eltern können auch Kindergartenerzieher einbezogen werden.
Schulart
Die Evangelische Gemeinschaftsschule Erfurt ist als Gemeinschaftsschule gemäß Thüringer Schulgesetz (§ 6a ThürSchulG) konzipiert und genehmigt (seit 2014). Als Schule in freier Trägerschaft der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland gelten für die Evangelische Gemeinschaftsschule Erfurt die Regelungen des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG). Soweit nachfolgend nicht anders geregelt, arbeitet sie auf der Grundlage der für Gemeinschaftsschulen maßgeblichen Thüringer Lehrpläne. Die Evangelische Gemeinschaftsschule Erfurt ist eine evangelische Gemeinschaftsschule und versteht sich als Lern- und Lebensgemeinschaft, offen für junge Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Religionen und Lebensanschauungen, unabhängig von Geschlecht und sozialer Herkunft.
Öffnungszeiten
Die Schule ist von 08.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Ein offener Unterrichtsbeginn ist für die Klassenstufe 1 bis 4 ab 07.30 Uhr, für die Klassenstufe 7 bis 10 ab 08.00 Uhr vorgesehen. An vier Wochentagen endet der Unterricht zwischen 14.30 und 16.00 Uhr. Für die Grundschüler kann Ganztagsbetreuung von 07.00 bis 08.00 Uhr bzw. nach Unterrichtsschluss bis 16.30 Uhr (ggf. bis 17.00 Uhr) angeboten werden.
Schulgeld
Die staatliche Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Thüringen ist nicht kostendeckend. Aus diesem Grund sind Schulen in freier Trägerschaft auf ein Schulgeld angewiesen. Das Schulgeld kann auf Antrag gemindert bzw. je nach Einkommenssituation des Elternhauses vollständig erlassen werden. Näheres bestimmt die jeweils geltende Schulgeldordnung der Schulträgerin.
Schüleraufnahmen
Die Evangelische Gemeinschaftsschule Erfurt ist grundsätzlich für alle Kinder offen. Einschränkungen in der Aufnahme können sich aus den aktuellen spezifischen baulichen und personellen Gegebenheiten sowie pädagogischen Erfordernissen des gemeinsamen Unterrichts ergeben. Voraussetzung für die Aufnahme an der Evangelischen Gemeinschaftsschule Erfurt ist der Elternwille. Er wird durch einen schriftlichen Antrag sowie den Abschluss des Schulvertrages zum Ausdruck gebracht. Die Aufnahme von Schülern in die Sekundarstufe (insbesondere Jahrgang 5), die an einer anderen Grundschule die Klassenstufe 4 absolviert haben, ist ebenso möglich wie die Aufnahme von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der Übergang von der Regelschule zur Gemeinschaftsschule wird durch § 61a, Abs. 3 ThürSchulG geregelt. Die durchschnittliche Schülerkapazität pro Klasse richtet sich nach der Anmeldung und der Zusammensetzung der Lerngruppe. Es wird eine Klassenstärke angestrebt, die den reformpädagogischen und finanziellen Anforderungen Rechnung trägt. Die Anmeldung erfolgt bis zu einem öffentlich bekannten Stichtag. Über die Aufnahme entscheidet die Schulbeirat. Ein Rechtsanspruch hinsichtlich einer Aufnahme in die Evangelische Gemeinschaftsschule Erfurt besteht nicht. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Kapazität übersteigen, erfolgt in Abstimmung mit dem Schulbeirat ein Auswahlverfahren.
Alle Erziehungsberechtigten erklären mit Abschluss des neuen Schulvertrages, welcher Voraussetzung für die Aufnahme an der Evangelischen Gemeinschaftsschule Erfurt ist, dass sie sich für ihr Kind eine schulische Erziehung und Bildung mit grundlegend evangelisch-christlicher Prägung und Wertevermittlung an dieser Schule wünschen. Sie dokumentieren außerdem ihren Wunsch sowie ihre erzieherische Entscheidung, ihr Kind am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen und teilhaben zu lassen. Bei hoher Nachfrage können gleichwertige Angebote eines Ethikunterrichts und katholischer Religionslehre für Schülerinnen und Schüler ohne Konfession bzw. katholischen Glaubens nach pädagogischer und betriebswirtschaftlicher Prüfung der Durchführbarkeit entsprechend der Regelungen der Schulträgerin eingerichtet werden.
Gestaltung von Übergängen
Für die Pädagogen an der Evangelischen Gemeinschaftsschule Erfurt ist die verantwortliche Gestaltung der Bildungsbiografien ihrer Schülerinnen und Schüler ein pädagogisches Arbeitsfeld. Kinder und Eltern erhalten hier vielfältige Unterstützung. Die Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule ist geprägt von besonderen Herausforderungen. Zu einem erfolgreichen Übergang vom Kindergarten in die Grundschule trägt eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit von Elternhaus, Kindergarten und Primarstufe der Evangelischen Gemeinschaftsschule Erfurt bei. Der Übergang erfolgt planvoll und begleitet.
Mit dem Absolvieren der 9. Klasse beginnt die Phase des abschlussbezogenen Lernens. Auf der Basis einer Schullaufbahnempfehlung der Klassenkonferenz und mit dem Willen der Eltern entstehen Lerngruppen, in welchen der Hauptschulabschluss bzw. der Realschulabschluss angestrebt werden. Schüler der Klassenstufe 10 der Evangelischen Gemeinschaftsschule Erfurt können nach § 125 ff. der ThürSchulO in die gymnasiale Oberstufe übertreten. Die Durchlässigkeit zum Gymnasium, insbesondere über das Fremdsprachenkonzept, wird durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem Evangelischen Ratsgymnasium Erfurt sichergestellt. Die Schüler erhalten in jedem Fall von der Evangelischen Gemeinschaftsschule Erfurt eine Abschlussbeurteilung und eine umfassende Leistungsdokumentation (vgl. Kapitel 5.3). Der Übergang in die weiterführenden Schulen wird entsprechend der geltenden Rechtslage bzw. der entsprechenden Verordnungen realisiert. Die Schule informiert Schüler und Eltern der 4. Klassenstufe über die verschiedenen schulischen Bildungswege in Thüringen, das regionale Schulangebot sowie das Übertrittsverfahren. Dazu wird ein Jahrgangselternabend durchgeführt, zu dem Vertreter weiterführender Schulen eingeladen werden, um die Sekundarstufe für einen dritten Zug zu öffnen. Für die Wahl der Schullaufbahn bietet der Stammgruppenleiter den Schülern und Eltern eine Beratung an. Dazu werden vor der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse Gespräche mit jedem Schüler in Anwesenheit der Eltern geführt. Bei diesem Gespräch erfolgt eine Einschätzung der Kompetenzentwicklung des Schulkindes. Eltern und Pädagogen verständigen sich vor dem Übertritt über die Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen des Kindes sowie darüber, wie diesen Bedürfnissen in der Schule und zu Hause am besten entsprochen werden kann.
Lerngruppenbildung
In der Primar- und Sekundarstufe werden altersgemischte Gruppen gebildet. Mit dem Beginn der 9. Klasse beginnt die Phase des abschlussbezogenen Lernens. Auf der Basis einer Schullaufbahnempfehlung der Klassenkonferenz und dem Willen der Eltern können Lerngruppen eingerichtet werden, in welchen der Hauptschul-, Realschul- oder Abiturabschluss angestrebt wird. Dies sichert den binnendifferenzierten Unterricht auf drei abschlussbezogenen Ebenen nach § 6a ThürSchulG (vgl. Anhang 3).
Abschlüsse
Mit dem Ende der 8. Klasse wird auf Basis bisher erbrachter Leistungen der weitere Bildungsgang festgelegt. Dies erfolgt in einem Gespräch zwischen Lehrer, Schüler und Eltern und wird schriftlich festgehalten. Der Entscheidung liegen Empfehlungen von Seiten aller Lehrer vor, und sie wird im Sinne des Kindes getroffen, damit es sich entsprechend seiner Fähigkeiten in seiner weiteren Schullaufbahn unterstützt sieht. Auf der Basis einer Schullaufbahnempfehlung der Klassenkonferenz und mit dem Willen der Eltern wird zunächst die weitere Schullaufbahn festgelegt, in welcher entweder der Hauptschul-, der Realschul- oder der Abiturabschluss angestrebt wird (binnendifferenzierter Unterricht auf drei abschlussbezogenen Ebenen nach § 6a ThürSchulG). An der Evangelischen Gemeinschaftsschule Erfurt erfolgt die Vorbereitung und Durchführung folgender Abschlüsse und Prüfungen: