Die Evangelische Gemeinschaftsschule erhebt als freie Schule in Trägerschaft der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes Schulgeld.
Die Höhe des Schulgeldes der Sekundarstufe der Evangelische Gemeinschaftsschule Erfurt beträgt aktuell 150,00 € pro Monat und für das 2. Kind 120,00 €.
Die Höhe des Schulgeldes der Primarstufe der Evangelische Gemeinschaftsschule Erfurt beträgt aktuell 200,00 € pro Monat und für das 2. Kind 160,00 €.
Bei Aufnahme bzw. Einschulung jedes Kindes wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 200,00 € fällig. Diese entfällt, wenn das Kind bereits an einer Schule in Trägerschaft der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes lernt.
Bei gleichzeitiger Beschulung von zwei Kindern an Schulen in Trägerschaft der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes wird das Schulgeld für das ältere Kind reduziert. Besuchen beide Kinder die Evangelische Gemeinschaftsschule Erfurt, wird das Schulgeld für das ältere Kind monatlich reduziert.
Ab dem dritten gleichzeitig beschulten Kind an Schulen in Trägerschaft der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes ist kein Schulgeld zu zahlen.
Eine schuljahresbezogene Reduzierung oder ein Erlass kann beantragt werden. Die Details zur Antragstellung sowie die aktuelle Schulgeldordnung lesen Sie auf der Seite unserer Trägerin https://www.schulstiftung-ekm.de/ unter Material & Informationen - Materialien für Eltern. Bis zur Prüfung des Antrages ist das Schulgeld in voller Höhe zu zahlen.
Fragen zu Schulgeld, Reduzierungsanträgen oder Abbuchungen
Lisanne Mühmer
Sprechzeiten:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
0361 / 78 97 18 23
schulgeld@schulstiftung-ekm.de
Bitte senden Sie den ausgefüllten Schulgeldreduzierungsantrag an unseren Partner, der für uns die Schulgeldverwaltung übernimmt:
fks Förster Krehahn
Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB
Marktstraße 28-31
99084 Erfurt
Hier finden Sie Schulgeldordnung in der Fassung vom 25.02.2021.pdf
Hier finden Sie Schulgeldreduzierungsantrag.pdf
Hier finden Sie SEPA-Lastschriftmandat für Zahlungsempfänger
Hier finden Sie SEPA-Lastschriftmandat für Zahlungspflichtigen
Hinweis zum Nachweis von gezahltem Schulgeld im Rahmen der Einkommensteuererklärung:
Seit dem Kalenderjahr 2019 verzichtet die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes unter Anderem aufgrund ökologischer Gesichtspunkte auf die Versendung von Schulgeldbescheinigungen.
Gemäß Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist es bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr erforderlich, nachweisende Belege der Einkommensteuererklärung beizufügen. Darüber hinaus existiert für den Schulträger keinerlei gesetzliche Verpflichtung eine Schulgeldbescheinigung auszustellen. Für den Steuerpflichtigen genügt es, bei seiner Einkommensteuererklärung die Höhe des gezahlten Schulgeldes an entsprechender Stelle im Formblatt „Anlage Kind“ einzutragen.
In wenigen Einzelfällen bittet das Finanzamt im Rahmen der geltenden Belegvorhaltepflicht um Nachweis, dass das fällige Schulgeld tatsächlich gezahlt wurde. Zu diesem Zweck kann bei Bedarf der Nachweis ganz einfach mit Hilfe der Kontoauszüge sowie einer Kopie des Schulvertrages erbracht werden (Kontoauszug Januar und Dezember bei unveränderter Schulgeldhöhe bzw. zzgl. Auszug Juli und August bei unterjähriger Änderung).
Die Finanzämter in Thüringen sind vom Finanzministerium durch den Erlass an die Thüringer Finanzämter hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen dahingehend informiert worden, dass ein Nachweis mittels Kopien der Kontoauszüge und des Schulvertrages geführt werden kann, aber grundsätzlich keine nachweisende Belege der Einkommensteuererklärung beizufügen sind.
Sollte das Finanzamt trotz dieser Erleichterung für die Steuerpflichtigen eine Bescheinigung verlangen, unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne und stellen die Bescheinigung aus, jedoch stellen wir Ihnen dafür eine Aufwandspauschale i. H. v. 5,00 € in Rechnung.